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Saisonkennzeichen reservieren - das sollten Sie wissen

Ein Saisonkennzeichen ist eine Alternative für die Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr über in Betrieb genommen werden wollen oder können. Hierunter fallen in erster Linie Oldtimer, aber auch Motorräder, Wohnwagen oder ein Cabrio. Der wohl wichtigste Grund sich um ein Saisonkennzeichen zu bemühen, wäre der Sparfaktor, aber es gibt weitere Vor – bzw. auch einige Nachteile. Das Saisonkennzeichen hat eine Laufzeit zwischen 8 Wochen und 11 Monaten. Die Zeitspanne liegt vom ersten eines Monats bis Ultimo. Somit ist eine Zulassung zwischen dem 15. April bis zum 15. Oktober nicht möglich.

Wie ein Saisonkennzeichen beantragen?

Im Vorfeld sollte der Nutzer die Geltungsdauer festlegen (Beispiel: 01.05. bis 30.10), die Zulassung gilt dann automatisch auch in den kommenden Jahren. Soll der Zeitraum aus irgendwelchen Gründen geändert werden, muss der Fahrzeughalter ein neues Saisonkennzeichen beantragen, bei diesem Faktor ist auch an den entsprechenden Versicherungsschutz zu denken.

Dokumente die der Halter beim Gang zur örtlichen Zulassungsstelle benötigt:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers (COC – Papiere)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB – Nummer) mit Angabe des Zeitraumes
  • Untersuchungsbericht vom TÜV, gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • gültige Abgasuntersuchung (AU)
  • bisheriges Kennzeichen und ggf. Reservierungsbestätigung bei Wunschkennzeichen

Erfolgt die Anmeldung über eine dritte Person, benötigt diese natürlich eine Vollmacht, sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers.

Ist ein Minderjähriger involviert (Führerschein mit 17), verlangt die betreffende Zulassungsstelle entweder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder zu mindestens eine schriftliche Einverständniserklärung, sowie eine Kopie des entsprechenden Personalausweises.

Handelt es sich bei dem Saisonkennzeichen um eine Zulassung von einem Unternehmen (GmbH, AG, OHG) müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
  • Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht des Geschäftsführers
  • oder dessen Erscheinen

Bei einer Zulassung von einem Verein verlangt die Zulassungsstelle einen Auszug aus dem Vereinsregister und eine Vollmacht eines benannten Vertreters.

Welche Personen haben Vorteile eines Saisonkennzeichens?

Eine Überlegung über die Anschaffung von einem Saisonkennzeichen lohnt sich für Besitzer von einem Wohnmobil bzw. Wohnwagen, eines Oldtimers, Cabrios oder Motorrades. Zum einen werden KFZ – Steuern eingespart, zum anderen fallen keine lästigen Behördengänge an.

Gespart wird gleichfalls bei den Zulassungsgebühren, die ein ständiges An – und Abmelden mit sich bringen. Um ein pro – und kontra genau abzuwägen, sollten die positiven Ersparnisse den Kosten gegenübergestellt werden.

Teuer wird es für den Fahrzeughalter, wenn er keine eigene Garage auf seinem Grundstück besitzt, denn ein zusätzlicher Garagenstellplatz wird über einen längeren Zeitraum ziemlich kostenintensiv.

Die Kosten im Einzelnen

Die Kosten einer Versicherung sind jeweils vom Anbieter abhängig. Dieser Faktor gilt bei einer KFZ – Versicherung, als auch bei einer Motorrad Versicherung. In der Regel kann ein Fahrzeughalter jedoch mit einem Saisonkennzeichen Geld einsparen.

Wird ein Motorrad für einen Zeitraum von 6 Monaten angemeldet, werden auch nur die Kosten für diesen Zeitraum fällig. Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Mitgliedern zudem bessere Schadensfreiheitsklassen an, sofern diese unfallfrei durch die Saison kommen.

Obwohl Saisonkennzeichen günstiger sind, fallen weitere Kosten an. Hierbei handelt es sich um die Anmeldung, als auch um die benötigten Nummernschilder. Bei der Zulassungsstelle kann der Fahrzeughalter mit Kosten zwischen 27 und 30 Euro rechnen. Der Grund für die abweichenden Preise: es gibt keine bundeseinheitliche Gebührentabelle.

Auch bei Kosten für ein Kennzeichen fallen die Kosten unterschiedlich aus und sind abhängig vom jeweiligen Anbieter. Der Halter kann Beträge zwischen 20 und 40 Euro für zwei Schilder einkalkulieren. Entweder der Nutzer entscheidet sich für eine Online – Bestellung, wobei die Kosten zwischen den Herstellern verglichen werden können oder einer KFZ – Schilder Werkstatt, die sich in der Regel in der Nähe einer Zulassungsstelle befindet.

Fahrzeughalter, die ein Wunschkennzeichen reserviert haben, können dieses ebenfalls entweder online abrufen oder aber in der Nähe der Zulassungsstelle produzieren lassen.

Das Saisonkennzeichen ist abgelaufen

Ein Saisonkennzeichen verfügt über einen entscheidenden Nachteil, denn wenn es nicht mehr gültig ist, darf das entsprechende Fahrzeug nicht mehr auf deutschen Straßen bewegt werden. Sollte der Fall eintreten, dass im November oder Dezember noch bestes Motorrad Wetter herrscht, muss die Maschine in der Garage stehen bleiben.

Im sogenannten Ruhezeitraum darf das Fahrzeug auf gar keinen Fall von nicht öffentlichen Parkflächen bewegt und schon gar nicht damit gefahren werden. Wer ein Motorrad überführen oder Probefahren möchte, braucht zu diesem Zweck ein Kurzzeitkennzeichen, was bei einer Zulassungsstelle oder einem Autohaus zu erwerben oder auszuleihen ist.

Thema: Versicherungsschutz

Ist der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug abgelaufen oder die Prämie wurde nicht bezahlt, ist die Versicherung verpflichtet, diesen Umstand schnellstmöglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden. Ist der Sachverhalt überprüft muss der Versicherte gegebenenfalls eine Versicherungsbescheinigung vorlegen oder das Fahrzeug abmelden und zwar bevor die Behörde es stilllegt. Das ist wiederum mit Kosten verbunden, die von Region zu Region unterschiedlich ausfallen.

Kosten und Gebührentabelle:

Vorgang: Kosten kreiszugehöriges Fahrzeug: Kosten auswärtiges Fahrzeug:
Abmeldung: 5,60 Euro 10 Euro
Abmeldung nach Diebstahl: 5,90 Euro 11 Euro
Zwangsstillegung: bis zu 290 Euro bis zu 290 Euro
Wiederzulassung: 12 Euro 12 Euro

Zwangsstillegung? Was ist das?

Eine Zwangsstillegung erfolgt immer durch ein Ordnungsamt und der Grund ist in der Regel der, dass Versicherungsbeiträge und/ oder Steuern gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Weitere Gründe können sein:

  • das Fahrzeug ist lediglich bedingt verkehrstauglich (z. B. nach einem Unfall)
  • TÜV und/oder Au sind abgelaufen
  • Überschreibung auf einen neuen Halter fehlt

Das Fahren ohne einen Versicherungsschutz ist strafbar. Laut Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes begeht der Halter sogar eine Straftat. Das gilt im Übrigen für alle Fahrzeuge egal, ob es sich um einen PKW, ein Motorrad, ein Mofa oder einen LKW handelt.

Fahren ohne Versicherungsschutz

Eine Verurteilung hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Folgende Strafen kommen in Frage:

  • eine Geldstrafe ist die häufigste Antwort von einem Gericht. Diese wird immer dann ausgesprochen, wenn es keinen ausreichenden Versicherungsschutz gibt oder es sich um ein versicherungsloses Fahrzeug handelt. Zudem spielt der Faktor eine große Rolle, ob es sich um ein einmaliges Vergehen handelt oder der Besitzer des Fahrzeuges eventuell vorbestraft ist. Bei vorsätzlichem Handeln kommt eine Geldstrafe in Form von bis zu 180 Tagessätzen auf den Halter zu. Ab 90 Tagessätzen gilt der Fahrzeugbesitzer übrigens als vorbestraft und er bekommt einen Eintrag in sein Führungszeugnis.
  • als Besitzer einer Fahrerlaubnis droht bei einer Verurteilung erstens, eine Strafe wegen „Fahrens ohne Versicherungsschutz“, zusätzlich noch 6 Punkte in Flensburg.
  • bei grob fahrlässigem Handeln kann es durchaus zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, schlimmer noch, wenn es einen Unfall mit Personenschaden gab.

Saisonkennzeichen und der TÜV

Wird ein Fahrzeug erst im April wieder zugelassen, der Termin beim TÜV ist jedoch im Dezember, kann der Fahrzeughalter sich entspannt zurücklehnen. Wer erst ab April fährt, muss auch erst in diesem Monat zur TÜV – Durchsicht.

Erst nach diesem Zeitpunkt beginnen die üblichen Fristen in Kraft zu treten und zwar mit sämtlichen Konsequenzen.

Unterschiede zwischen Saison -, Wechsel -, Händler – und Kurzzeitkennzeichen

Neben einem Saisonkennzeichen gibt es weitere Kennzeichen, die besondere Buchstaben – und Ziffernfolgen aufweisen. Beispielsweise:

  • Kurzzeitkennzeichen:

Bei diesem Kennzeichen handelt es sich nicht um eine Alternative zum Saisonkennzeichen. Ein Saisonkennzeichen wird für mindestens zwei Monate beantragt, das Kurzeitkennzeichen für maximal 5 Tage. Diese Art des Kennzeichens wird empfohlen, wenn Probefahrten, Überführungen oder einmalige Prüfungsfahrten anstehen.

  • Händlerkennzeichen

Die roten Kennzeichen sind nicht häufig im Straßenverkehr zu sehen und das aus gutem Grund. Ein Händlerkennzeichen wird nur von gewerbetreibenden in der Fahrzeugbranche, also von Werkstätten, Herstellern von Fahrzeugen oder Autohändlern genutzt. Die Einsatzzwecke sind begrenzt auf Überführungen, Probe – und Prüfungsfahrten und Werkstattfahrten.

Händlerkennzeichen sind relativ leicht erkennbar. Sie weisen eine rote Umrandung und rote Buchstaben, sowie rote Zahlen auf und die Ziffern beginnen immer mit 06. Die Zulassungsstellen geben diese besondere Art von Kennzeichen nur befristet oder widerruflich aus und zwar nur für einen eigenen Betrieb und für die damit verbundenen zulässigen Fahrten.

  • Wechselkennzeichen

Das besondere an einem Wechselkennzeichen ist, es dürfen zwei Fahrzeuge damit betrieben werden. Beispiel: 2 Oldtimer oder 2 Motorräder. Das Kennzeichen selber besteht aus einem fahrzeugbezogenen Hauptschild, welches für zwei Fahrzeuge gilt, sowie aus einem aufsteckbarem Schild. Beide können getauscht und nach Belieben an dem jeweils fahrbereiten Fahrzeug angebracht werden.

Allerdings darf ein Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen nur dann auf öffentlichen Flächen geparkt oder abgestellt werden, wenn das Wechselkennzeichen vollständig ist!

  • Saisonkennzeichen für PKWs

Das Saisonkennzeichen existiert bereits seit dem 1. März 1997. In der verbleibenden Zeit, also wenn sich kein solches Kennzeichen am Gefährt befindet, muss es entweder in einer Garage verweilen oder auf einem befriedeten Bereich abgestellt sein. Ist das nicht der Fall, riskiert der Halter ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro, dazu kommen noch Punkte in Flensburg und das Abschleppen, was auch nicht gerade kostengünstig ist.

Andererseits ist ein Saisonkennzeichen im Vergleich zu einem normalen Nummernschild günstiger, denn es werden Haftpflicht - Kosten, als auch Kasko Versicherungsprämien eingespart. Auch das An – und Abmelden ist nicht nur ein zeitlicher Aspekt, sondern kostet ebenso Gebühren.

Selbst Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen sind nicht immer sicher vor Diebstahl oder anderen Begebenheiten wie zum Beispiel einem Brand, dann ist der Halter auf der sicheren Seite, die Versicherung reguliert einen Schaden. Zudem läuft die Haftpflichtversicherung, als sogenannte Ruheversicherung über einen Zeitraum von einem Jahr weiter.

Oberflächlich betrachtet sieht ein Saisonkennzeichen aus, wie ein normales, herkömmliches Nummernschild. Der kleine Unterschied wird am rechten Rand sichtbar, hier finden sich Informationen über den Zulassungszeitraum. Die obere Zahl, die durch einen Strich von der unteren Ziffer getrennt ist, zeigt den Beginn an und die untere steht für den letzten Monat der Zulassung.

In der Zwischenzeit sind Wunschkennzeichen mit Geburtsjahr oder den persönlichen Initialen des Halters keine Ausnahme mehr. Auch diese Wunschkennzeichen können entweder bei der Zulassungsstelle oder online angefordert werden, auch als Saisonkennzeichen.

Saisonkennzeichen – Ersparnis bei Versicherung und Steuer

Laut einer Aussage vom Kraftfahrt – Bundesamt gibt es in Deutschland circa 800.000 PKW und 1,2 Millionen Motorräder, die mit einem Saisonkennzeichen unterwegs sind. Praktisch sind die Kennzeichen allemal, denn der entscheidende Vorteil liegt darin, dass der Halter sich eine An – und Abmeldung erspart. Beides erfolgt automatisch, solange es keine Änderungen seitens des Halters gibt.

Kräftig gespart werden kann bei der Steuer, denn solange das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, fallen diese Kosten nicht an. In der Regel werden auch Versicherungsprämien nicht fällig, aber es gibt trotzdem einiges zu bedenken:

  • wird ein Fahrzeug nicht mindestens 6 Monate pro Jahr genutzt, kann das Nachteile beim Schadensfreiheitsrabat bedeuten. In dieser Zeit werden automatische Verbesserungen in der Regel nicht gewährt.
  • besteht kein Schutz durch eine Kaskoversicherung, werden Schäden durch Feuer oder Diebstahl nicht reguliert.

Fachleute empfehlen im Vorfeld ein Gespräch mit dem entsprechenden Versicherer zu führen, dieser gibt Auskunft über den Schadensfreiheitsrabatt und einen eventuellen Versicherungsschutz.

  • Saisonkennzeichen für Motorräder

Wer sich für ein Saisonkennzeichen am Motorrad entscheidet, kann unter Umständen bares Geld einsparen. Die Motorradsaison dauert in der Regel vom Sommer bis in den Herbst hinein, dann schicken die meisten Halter ihr Gefährt in den Winterschlaf.

Um nicht nur Kosten, sondern auch Zeit zu sparen, gibt es versicherungstechnisch jedoch einiges zu beachten. Der größte Vorteil liegt darin, dass An – und Abmeldung entfallen. Das Saisonkennzeichen bedarf einer einmaligen Zulassung, alles andere geschieht dann ganz automatisch.

Steuern und Versicherungsprämien fallen also nur dann an, wenn das Motorrad auch über den Zeitraum der Saison angemeldet ist. Die Gültigkeit der entsprechenden Nutzungsdauer ist vom Besitzer selber festzulegen. Vorgaben hierbei sind:

  • möglicher Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten
  • innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Unterbrechung nicht möglich. Das Saisonkennzeichen kann nicht für April und Mai und dann wieder für September und Oktober verwendet werden.
  • soll ein Gültigkeitszeitraum für die genehmigte Saison geändert werden, muss der Halter unweigerlich ein neues Kennzeichen beantragen.

Das Saisonkennzeichen ähnelt im Aufbau dem herkömmlichen Motorrad Kennzeichen. Es besteht aus zwei Zeilen, wobei es sich oben um das Kürzel für den Zulassungsbezirk handelt und im unteren Bereich ist die Erkennungsnummer zu finden.

Während es sich bei ganzjährig gültigen Kennzeichen um eine Länge von maximal 8 Ziffern handelt, dürfen es bei einem Saisonkennzeichen lediglich 7 Zahlen sein. Eine optische Besonderheit des Kennzeichens befindet sich in der rechten oberen Ecke, hier ist der Zeitraum der Gültigkeit vermerkt.

Wie beim PKW auch, kann auch für ein Motorrad ein Saisonwunschkennzeichen beantragt werden. Das Angro der Zulassungsstellen stellt zu diesem Zweck ein Online – Portal zur Verfügung. Der Halter kann einfach seine Wunschkombination eingeben und das Kennzeichen für wenige Tage reservieren. Wird das Motorrad in diesem Zeitraum nicht zugelassen, verfällt das Wunschkennzeichen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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