Über uns
Unabhängig, amtlich belegt, auf Wunschkennzeichen spezialisiert
Was wir machen
Wunschkennzeichen.net konzentriert sich auf ein Thema: das Wunschkennzeichen. Für 921 Städte und Landkreise zeigen wir, welche Kürzel gelten, welche Zulassungsstelle zuständig ist und wie lange eine Reservierung gültig bleibt. Ratgeber zu Kosten, Regeln und Kennzeichenarten ergänzen das Angebot.
Wie die Reservierung abläuft
Wir sind keine Behörde. Verfügbarkeitsprüfung, Reservierung und Schilderversand übernimmt unser Partner Kennzeichenbox – die Reservierung selbst wird im System der zuständigen Zulassungsbehörde angelegt. Zugeteilt wird das Kennzeichen immer von der Behörde bei der Zulassung. Die Gebühren der Behörde sind gesetzlich festgelegt und überall gleich.
Woher unsere Daten stammen
Alle Angaben zu Zulassungsbehörden, Kürzeln, Gemeinden, Postleitzahlen und Fahrzeugbestand beruhen auf öffentlichen, überwiegend amtlichen Quellen:
- Kraftfahrt-Bundesamt: Verzeichnis der Zulassungsbehörden: Stellen, Adressen und Unterscheidungszeichen (Stand Januar 2026)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland: Zuordnung der Unterscheidungszeichen (Stand 16. April 2026)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Statistik FZ 1: Bestand an Kraftfahrzeugen nach Zulassungsbezirken (Stand 1. Januar 2026)
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Gemeindeverzeichnis: Gebietsstand, Fläche und Einwohner (Bevölkerungsstand 31.12.2025) (Stand 30. September 2026)
- GeoNames: Postleitzahlen mit Orten und Koordinaten (Stand 14. September 2026)
- Gesetze: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der aktuellen Fassung auf gesetze-im-internet.de
Öffnungszeiten, Websites und Reservierungsfristen der Zulassungsstellen haben wir aus den Angaben der Behörden zusammengetragen; sie können sich kurzfristig ändern. Insgesamt umfasst unser Verzeichnis 413 Zulassungsbehörden, 700 Zulassungsstellen und 716 Kürzel.
Wie wir Angaben prüfen
- Jeder Standort ist einem amtlichen Gebiet zugeordnet – über den Gemeinde- bzw. Kreisschlüssel des Statistischen Bundesamts.
- Zuständige Behörden übernehmen wir aus dem Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts. Welche Kürzel wählbar sind, gleichen wir mit der amtlichen KBA-Liste der Unterscheidungszeichen ab – aufgehobene Kürzel kennzeichnen wir als solche.
- Herkunftsangaben zu Kürzeln prüfen wir auf Plausibilität und blenden sie aus, wenn sie nicht sicher belegt sind.
- Rechtliche Angaben verlinken wir auf den Gesetzestext, zum Beispiel die Gebühren nach GebOSt und § 9 FZV.
Fehler gefunden?
Öffnungszeiten und Fristen ändern sich manchmal kurzfristig. Wenn Ihnen eine veraltete Angabe auffällt, schreiben Sie uns – die Kontaktdaten stehen im Impressum. Verbindlich sind immer die Angaben Ihrer Zulassungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert am von der Redaktion von Wunschkennzeichen.net. So arbeiten wir
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- Reservierung bei der Behörde
- Schilder nach DIN 74069
- Gratis-Versand mit DHL
- Behördengebühr: 12,80 €