Wunschkennzeichen.net

Häufige Fragen

Alles Wichtige zum Wunschkennzeichen

Von den Gebühren über die Reservierungsdauer bis zur Zulassung: die Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
  • Reservierung bei der Behörde
  • Schilder nach DIN 74069
  • Gratis-Versand mit DHL
  • Behördengebühr: 12,80 €

Was ist ein Wunschkennzeichen?

Beim Wunschkennzeichen legen Sie die Buchstaben und Ziffern hinter dem Ortskürzel selbst fest, statt eine zufällige Kombination zugeteilt zu bekommen. Beliebt sind Initialen, Geburtsdaten oder Zahlen mit persönlicher Bedeutung.

Amtlich heißt das eine „vom regelmäßigen Zuteilungsverfahren abweichende Erkennungsnummer“. Die Behörde teilt sie gegen eine zusätzliche Gebühr zu, sofern die Kombination frei und zulässig ist. Ideen für Kombinationen

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Die Zulassungsbehörde berechnet bundesweit 10,20 € für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens. Wird die Kombination vorab reserviert, kommen 2,60 € hinzu – zusammen also 12,80 € (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nr. 230).

Hinzu kommen die Zulassungsgebühr – 30,00 € vor Ort, 12,80 € bei einer Online-Zulassung – und die Kennzeichenschilder. Alle Kosten und Beispielrechnungen

Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen online?

  • Ortskürzel, Buchstaben und Ziffern in das Kennzeichen-Feld eingeben.
  • Verfügbarkeit prüfen – bei belegten Kombinationen werden freie Alternativen angezeigt.
  • Die freie Kombination reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  • Mit der Reservierung und den Unterlagen zur Zulassungsstelle gehen.

Wie lange ist eine Reservierung gültig?

Das legt jede Zulassungsbehörde selbst fest. Am häufigsten sind 90 Tage (bei 297 von 634 Zulassungsstellen mit bekannter Frist), die Spanne reicht von 7 bis 365 Tagen. Die Frist Ihrer Behörde finden Sie auf der Seite Ihres Standorts und in der Übersicht zur Reservierungsdauer.

Kann ich eine Reservierung verlängern?

In der Regel nicht. Läuft die Reservierung ab, wird die Kombination wieder freigegeben. Ist sie dann noch verfügbar, können Sie sie erneut reservieren – dabei fällt die Reservierungsgebühr noch einmal an.

Kann ich ein Wunschkennzeichen reservieren, bevor ich ein Auto habe?

Ja. Für die Reservierung brauchen Sie noch kein Fahrzeug, nur die Angaben zum künftigen Halter. Planen Sie aber so, dass die Zulassung innerhalb der Reservierungsfrist stattfindet – sonst verfällt die Kombination.

Welches Ortskürzel darf ich wählen?

Maßgeblich ist der Zulassungsbezirk, in dem Sie gemeldet sind – bei Firmen der Sitz des Unternehmens. Seit der Kennzeichenliberalisierung im November 2012 bieten viele Bezirke neben dem Hauptkürzel auch frühere Kürzel an, zwischen denen Sie frei wählen können. Alle Kürzel in der Kfz-Kennzeichen-Liste

Welche Kombinationen sind nicht erlaubt?

Ein Kennzeichen hat höchstens acht Zeichen, die Zahl darf nicht mit 0 beginnen und hinter dem Ortskürzel sind keine Umlaute erlaubt. Außerdem sind Buchstabenfolgen wie HJ, KZ, NS, SA und SS gesperrt. Alle Regeln finden Sie unter erlaubte und verbotene Kombinationen.

Wie kurz darf ein Wunschkennzeichen sein?

Die kürzeste Erkennungsnummer besteht aus einem Buchstaben und einer Ziffer, zum Beispiel B A 1 (Anlage 1 FZV). Solche Kombinationen sind begehrt und oft schon vergeben – mit Platzhaltern finden Sie freie Varianten.

Was bedeutet das Fragezeichen bei der Suche?

Ein ? ist ein Platzhalter für ein beliebiges Zeichen. Mit „AB 19??“ sehen Sie zum Beispiel, welche Jahreszahlen mit Ihren Initialen noch frei sind.

Kann ich für ein zugelassenes Auto nachträglich ein Wunschkennzeichen bekommen?

Ja, als Änderung des Kennzeichens. Die Behörde berechnet dafür 30,00 € plus 12,80 € für Wunschkennzeichen und Reservierung. Sie brauchen neue Schilder, und die Zulassungsbescheinigung wird angepasst.

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Neuwagen die Übereinstimmungsbescheinigung)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung bei Gebrauchtfahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Reservierungsbestätigung und Kennzeichenschilder

Einzelne Behörden verlangen weitere Nachweise. Im Zweifel lohnt ein Blick auf die Website Ihrer Zulassungsstelle.

Darf eine andere Person mein Fahrzeug zulassen?

Ja. Die Person braucht eine schriftliche Vollmacht, ihren eigenen Ausweis und Ihren Ausweis oder eine Kopie davon – zusätzlich zu den übrigen Unterlagen.

Kann ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?

Ja. Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Die neue Anschrift müssen Sie trotzdem bei der Zulassungsbehörde angeben.

Wann kommen die Kennzeichenschilder?

Bestellen Sie die Schilder direkt mit der Reservierung, werden sie nach DIN 74069 geprägt und kostenlos mit DHL verschickt. Bestellungen bis 18 Uhr gehen noch am selben Werktag raus, die meisten Pakete kommen am nächsten Werktag an.

Gibt es Wunschkennzeichen auch als Saison-, E- oder H-Kennzeichen?

Ja, die Wunschkombination lässt sich mit diesen Kennzeichenarten verbinden. Beachten Sie: Auf einzeiligen H-, E- und Saisonkennzeichen sind höchstens sieben Zeichen erlaubt, auf Motorrad-Kennzeichen noch weniger. Was sonst gilt, erklären wir unter Kennzeichenarten.

Ist Wunschkennzeichen.net eine Behörde?

Nein. Wunschkennzeichen.net ist ein privates, unabhängiges Angebot. Verfügbarkeitsprüfung und Reservierung laufen über unseren Partner Kennzeichenbox im Reservierungssystem der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Zuteilung selbst erfolgt immer bei der Behörde.

Verfügbarkeit prüfen

Bereit für Ihr Wunschkennzeichen?

Geben Sie Ihre Kombination ein und prüfen Sie sofort, ob sie frei ist.

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Tipp: Ein ? steht für ein beliebiges Zeichen – so finden Sie schnell freie Varianten.

  • Reservierung bei der Behörde
  • Schilder nach DIN 74069
  • Gratis-Versand mit DHL
  • Behördengebühr: 12,80 €