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Regeln

Erlaubte und verbotene Kennzeichen-Kombinationen

Nicht jede Wunschkombination wird zugeteilt. So muss ein Kennzeichen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgebaut sein – und diese Buchstaben- und Zahlenfolgen sind gesperrt.
  • Reservierung bei der Behörde
  • Schilder nach DIN 74069
  • Gratis-Versand mit DHL
  • Behördengebühr: 12,80 €

So ist ein Kennzeichen aufgebaut

Jedes Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem Unterscheidungszeichen, also dem Ortskürzel, und der Erkennungsnummer dahinter (§ 9 Abs. 1 FZV).

  • Ortskürzel: ein bis drei Buchstaben, die für den Zulassungsbezirk stehen. Umlaute sind hier möglich, etwa bei TÖL oder MÜ. Alle Kürzel von A bis Z
  • Erkennungsnummer: ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl mit einer bis vier Ziffern (Anlage 1 FZV). Diesen Teil wählen Sie beim Wunschkennzeichen selbst.
  • Länge: Kürzel, Buchstaben und Ziffern haben auf einem allgemeinen Kennzeichen zusammen höchstens acht Zeichen (Anlage 4 FZV).

Mit einem zweistelligen Kürzel wie TR ist also TR AB 1234 möglich. Bei dreistelligen Kürzeln bleibt entsprechend weniger Platz – etwa für eine dreistellige Zahl oder nur einen Buchstaben.

Höchstzahl der Zeichen je Kennzeichenart

Auf kleineren oder zusätzlich beschrifteten Schildern ist weniger Platz. Die Anlage 4 der FZV legt dafür eigene Grenzen fest:

Höchstzahl der Zeichen nach Kennzeichenart
KennzeichenartHöchstensRechtsgrundlage
Allgemeines Kennzeichen8 ZeichenAnlage 4 Abschnitt 2
Saisonkennzeichen (einzeilig)7 ZeichenAnlage 4 Abschnitt 5
Oldtimerkennzeichen H (einzeilig)7 Zeichen plus HAnlage 4 Abschnitt 4
E-Kennzeichen (einzeilig)7 Zeichen plus EAnlage 4 Abschnitt 5a
E-Kennzeichen als Saisonkennzeichen6 Zeichen plus EAnlage 4 Abschnitt 5a
Zweizeilige Saisonkennzeichen, Kraftrad5 Zeichen in der ErkennungsnummerAnlage 4 Abschnitt 5
H- oder E-Kennzeichen für Krafträder4 Zeichen in der ErkennungsnummerAnlage 4 Abschnitt 4 und 5a

Zeichen, die nicht erlaubt sind

  • Keine Umlaute (Ä, Ö, Ü) und kein ß in der Erkennungsnummer.
  • Die Zahl darf nicht mit einer 0 beginnen.
  • Sonderzeichen sind ausgeschlossen.

Bundesweit gesperrte Buchstabenfolgen

Die Zulassungsbehörden vergeben keine Buchstabenkombinationen, die an Organisationen und Verbrechen des Nationalsozialismus erinnern. Das betrifft vor allem diese Folgen:

  • HJHitlerjugend
  • KZKonzentrationslager
  • NSNationalsozialismus
  • SASturmabteilung
  • SSSchutzstaffel

Die Zulassungsstelle kann darüber hinaus jede Kombination ablehnen, die – auch zusammen mit dem Ortskürzel – gegen die guten Sitten verstößt.

Regional gesperrte Buchstaben und Zahlen

Viele Länder und Zulassungsbezirke sperren zusätzlich Zahlen, die in der rechtsextremen Szene als Codes verwendet werden. Bekannt sind vor allem 18 (für die Initialen A. H.) und 88 (für H. H.) sowie Verbindungen wie AH 18 oder HH 88. Mancherorts sind außerdem Buchstabenfolgen wie SD (Sicherheitsdienst der SS) oder IS (Terrororganisation „Islamischer Staat“) ausgeschlossen. Eine bundeseinheitliche Liste gibt es dafür nicht.

In manchen Bezirken sind außerdem einzelne Nummernbereiche für bestimmte Fahrzeuge oder Behörden vorgesehen. Ist eine Kombination nicht reservierbar, zeigt Ihnen das die Verfügbarkeitsprüfung an.

Beispiele: erlaubt oder nicht?

  • TR AB 1234erlaubtZwei Buchstaben, vier Ziffern, acht Zeichen
  • B A 1erlaubtKürzeste mögliche Erkennungsnummer
  • BGL AB 1234nicht erlaubtNeun Zeichen – eine Stelle zu viel
  • M AB 0123nicht erlaubtDie Zahl beginnt mit 0
  • K ÖL 12nicht erlaubtUmlaut in der Erkennungsnummer
  • B SS 1nicht erlaubtBundesweit gesperrte Buchstabenfolge
  • AH AH 18nicht erlaubtIn vielen Bezirken gesperrter Code

Tipps für eine freie Wunschkombination

  • Nutzen Sie das ? als Platzhalter, zum Beispiel „AB ??“ – so sehen Sie alle freien Zahlen zu Ihren Initialen.
  • Ist die Wunschzahl vergeben, hilft oft ein zusätzlicher oder ein anderer Buchstabe. Mehr Anregungen: Ideen für Wunschkennzeichen.
  • Prüfen Sie früh: Beliebte Kombinationen mit Geburtsjahren oder runden Zahlen sind schnell reserviert.
  • Gilt in Ihrem Bezirk mehr als ein Kürzel, lohnt sich die Prüfung mit jedem davon – die Kürzel finden Sie bei Ihrem Standort.

Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Entscheidung Ihrer Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Fragen zu erlaubten Kombinationen

Wo ist geregelt, welche Kennzeichen verboten sind?

Grundlage ist § 9 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Die Erkennungsnummer – und auch ihre Verbindung mit dem Ortskürzel – darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Aufbau und Zeichenzahl regeln die Anlagen 1 und 4 der FZV. Welche Kombinationen konkret gesperrt sind, legen Länder und Behörden fest.

Sind 18 und 88 überall verboten?

Nicht bundeseinheitlich, aber in vielen Ländern und Zulassungsbezirken. Die Zahlen stehen in der rechtsextremen Szene für A. H. und H. H. Ob Ihre Behörde sie vergibt, zeigt die Verfügbarkeitsprüfung.

Was passiert, wenn eine Kombination nachträglich als anstößig gilt?

Die Zulassungsbehörde kann ein Kennzeichen ändern (§ 9 Abs. 4 FZV). Das kommt selten vor – wer eine unauffällige Kombination wählt, ist auf der sicheren Seite.

Darf das Ortskürzel Umlaute enthalten?

Ja, im Unterscheidungszeichen gibt es Umlaute, etwa bei TÖL oder MÜ. In der Erkennungsnummer dahinter sind Ä, Ö und Ü dagegen ausgeschlossen (Anlage 1 FZV).

Verfügbarkeit prüfen

Kombination gefunden?

Prüfen Sie jetzt, ob sie bei Ihrer Zulassungsstelle noch frei ist.

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Tipp: Ein ? steht für ein beliebiges Zeichen – so finden Sie schnell freie Varianten.

  • Reservierung bei der Behörde
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  • Behördengebühr: 12,80 €