So ist ein Kennzeichen aufgebaut
Jedes Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem Unterscheidungszeichen, also dem Ortskürzel, und der Erkennungsnummer dahinter (§ 9 Abs. 1 FZV).
- Ortskürzel: ein bis drei Buchstaben, die für den Zulassungsbezirk stehen. Umlaute sind hier möglich, etwa bei TÖL oder MÜ. Alle Kürzel von A bis Z
- Erkennungsnummer: ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl mit einer bis vier Ziffern (Anlage 1 FZV). Diesen Teil wählen Sie beim Wunschkennzeichen selbst.
- Länge: Kürzel, Buchstaben und Ziffern haben auf einem allgemeinen Kennzeichen zusammen höchstens acht Zeichen (Anlage 4 FZV).
Mit einem zweistelligen Kürzel wie TR ist also TR AB 1234 möglich. Bei dreistelligen Kürzeln bleibt entsprechend weniger Platz – etwa für eine dreistellige Zahl oder nur einen Buchstaben.
Höchstzahl der Zeichen je Kennzeichenart
Auf kleineren oder zusätzlich beschrifteten Schildern ist weniger Platz. Die Anlage 4 der FZV legt dafür eigene Grenzen fest:
| Kennzeichenart | Höchstens | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Allgemeines Kennzeichen | 8 Zeichen | Anlage 4 Abschnitt 2 |
| Saisonkennzeichen (einzeilig) | 7 Zeichen | Anlage 4 Abschnitt 5 |
| Oldtimerkennzeichen H (einzeilig) | 7 Zeichen plus H | Anlage 4 Abschnitt 4 |
| E-Kennzeichen (einzeilig) | 7 Zeichen plus E | Anlage 4 Abschnitt 5a |
| E-Kennzeichen als Saisonkennzeichen | 6 Zeichen plus E | Anlage 4 Abschnitt 5a |
| Zweizeilige Saisonkennzeichen, Kraftrad | 5 Zeichen in der Erkennungsnummer | Anlage 4 Abschnitt 5 |
| H- oder E-Kennzeichen für Krafträder | 4 Zeichen in der Erkennungsnummer | Anlage 4 Abschnitt 4 und 5a |
Zeichen, die nicht erlaubt sind
- Keine Umlaute (Ä, Ö, Ü) und kein ß in der Erkennungsnummer.
- Die Zahl darf nicht mit einer 0 beginnen.
- Sonderzeichen sind ausgeschlossen.
Bundesweit gesperrte Buchstabenfolgen
Die Zulassungsbehörden vergeben keine Buchstabenkombinationen, die an Organisationen und Verbrechen des Nationalsozialismus erinnern. Das betrifft vor allem diese Folgen:
- HJHitlerjugend
- KZKonzentrationslager
- NSNationalsozialismus
- SASturmabteilung
- SSSchutzstaffel
Die Zulassungsstelle kann darüber hinaus jede Kombination ablehnen, die – auch zusammen mit dem Ortskürzel – gegen die guten Sitten verstößt.
Regional gesperrte Buchstaben und Zahlen
Viele Länder und Zulassungsbezirke sperren zusätzlich Zahlen, die in der rechtsextremen Szene als Codes verwendet werden. Bekannt sind vor allem 18 (für die Initialen A. H.) und 88 (für H. H.) sowie Verbindungen wie AH 18 oder HH 88. Mancherorts sind außerdem Buchstabenfolgen wie SD (Sicherheitsdienst der SS) oder IS (Terrororganisation „Islamischer Staat“) ausgeschlossen. Eine bundeseinheitliche Liste gibt es dafür nicht.
In manchen Bezirken sind außerdem einzelne Nummernbereiche für bestimmte Fahrzeuge oder Behörden vorgesehen. Ist eine Kombination nicht reservierbar, zeigt Ihnen das die Verfügbarkeitsprüfung an.
Beispiele: erlaubt oder nicht?
- TR AB 1234erlaubtZwei Buchstaben, vier Ziffern, acht Zeichen
- B A 1erlaubtKürzeste mögliche Erkennungsnummer
- BGL AB 1234nicht erlaubtNeun Zeichen – eine Stelle zu viel
- M AB 0123nicht erlaubtDie Zahl beginnt mit 0
- K ÖL 12nicht erlaubtUmlaut in der Erkennungsnummer
- B SS 1nicht erlaubtBundesweit gesperrte Buchstabenfolge
- AH AH 18nicht erlaubtIn vielen Bezirken gesperrter Code
Tipps für eine freie Wunschkombination
- Nutzen Sie das ? als Platzhalter, zum Beispiel „AB ??“ – so sehen Sie alle freien Zahlen zu Ihren Initialen.
- Ist die Wunschzahl vergeben, hilft oft ein zusätzlicher oder ein anderer Buchstabe. Mehr Anregungen: Ideen für Wunschkennzeichen.
- Prüfen Sie früh: Beliebte Kombinationen mit Geburtsjahren oder runden Zahlen sind schnell reserviert.
- Gilt in Ihrem Bezirk mehr als ein Kürzel, lohnt sich die Prüfung mit jedem davon – die Kürzel finden Sie bei Ihrem Standort.
Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Entscheidung Ihrer Zulassungsbehörde.
Zuletzt aktualisiert am von der Redaktion von Wunschkennzeichen.net. So arbeiten wir
Quellen: § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen · Anlage 1 FZV – Zuteilung der Erkennungsnummern · Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen